Die Brauchtumsfeuerverordnung des Landes Steiermark bzw. das Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz definiert wie und wann derartige Feuer entzündet werden dürfen und an wen diese zu melden sind.

PS: In Folge der laufenden Ergänzungen und Korrekturen bitte die aktuelle gesetzliche Vorgabe direkt im RIS zu recherchieren.

Berichterstellung: Friedrich Scheer