Seit 2017 gibt es Vorgaben zur Spendenabsetzbarkeit im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.

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Auszug von Seite des LFV-Steiermark (Stand: 2017)

Durch ein Bundesgesetz kommt ab 1. Jänner 2017 eine Neuerung auf freiwillige Feuerwehren in Österreich zu: Spenden von Privatpersonen müssen „wenn von ihnen gewünscht“ an das Finanzamt gemeldet werden. Damit wird eine automatische Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht.
Auf die Feuerwehren kommt jedoch ein Mehraufwand zu.
Wie bereits bekannt ist, können Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände in Österreich von der Steuer abgesetzt werden (siehe Einkommensteuergesetz 1988). Die Bundesregierung verfolgt in Zukunft das Ziel der so genannten „antragslosen Veranlagung“. Dahinter verbirgt sich nichts anderes, als dass eine Arbeitnehmerveranlagung von Privatpersonen (früher Jahresausgleich) automatisch und nicht erst auf Antrag durchgeführt wird. Dazu müssen aber die wichtigsten Abschreibposten, wozu auch die Spenden an begünstigte Organisationen, wie etwa die Feuerwehren zählen, dem Finanzamt bekannt sein. Das bedeutet aber umgekehrt, dass Verwaltungsaufwand zu den Feuerwehren ausgelagert wird. Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband und auch andere Organisationen haben im Vorfeld mehrmals gegen diese Regelung interveniert – ungeachtet dessen wurde das Gesetz 2016 im Parlament beschlossen. Es bleibt jedoch die Tatsache, dass Feuerwehren verpflichtet sind, Spenden dem Finanzamt zu melden haben.

Verpflichtung für die Feuerwehren
Freiwillige Feuerwehren müssen über die erhaltenen Spenden bzw. die Spender Aufzeichnungen führen, damit sie der Aufforderung, diese Spendenbeträge an das Finanzamt zu übermitteln, auch nachkommen können.

Wenn der Spender eine automatische Berücksichtigung wünscht, muss er in Zukunft bestimmte Angaben machen.
Die Feuerwehr muss daraufhin folgende Daten weitermelden:
Vor- und Zuname des Spenders
Geburtsdatum des Spenders
Summe der jährlichen Spenden pro Spender (Summe bei mehreren Spenden)

Achtung! Fehlt eine dieser Angaben darf die Feuerwehr dies als Erklärung betrachten, dass die Spende nicht von der Steuer abgesetzt werden will.

Berichterstellung: Friedrich Scheer