…ein paar Eckpunkte für unsere Gemeinde Proleb geltend…

Das Entfachen von Brauchtumsfeuern in der Steiermark ist abgesehen von Beschränkungen zulässig.

Achtung: siehe auch aktuelle Gesetzeslage zu – Brauchtumsfeuer Steiermark!

Osterfeuer dürfen am Karsamstag ab 15.00 Uhr bis Ostersonntag 03.00 Uhr entfacht werden.

Sonnwendfeuer gilt, sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, so ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig.

Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich.